Barrieren sieht man nicht. Bis jemand sie prüft.
Scanready prüft Onlineshops und digitale Dienstleistungen gegen EN 301 549 — die Norm hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Und behebt, was die Prüfung findet.
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EN 301 549 V3.2.1 · WCAG 2.1 AA · verbindlich seit 28.06.2025
Die Lage in drei Zeilen
- Seit Anfang 2026
- Die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) prüft aktiv: mit eigenen systematischen Kontrollen und auf Beschwerden hin. Ihre Vorbereitungszeit endete im Januar 2026.
- Bis 100.000 €
- So hoch kann ein Bußgeld nach dem BFSG ausfallen. Dazu kommen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände.
- Nicht für alle
- Kleinstunternehmen — unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz — sind ausgenommen, ebenso rein geschäftliche Angebote ohne Verbraucher. Wer muss seine Website barrierefrei machen?
Ein Beispiel-Shop, vier echte Fundstellen
WCAG 1.1.1
Produktbild ohne Alternativtext
Das Bild trägt keine Textalternative. Für eine Vorlesesoftware existiert das Produkt nicht.
Im Code:
<img src="jacke-nordkap.jpg">Wer nicht sieht, weiß nicht, was da liegt — und kauft es nicht.
WCAG 1.4.3
Vergleichspreis zu blass
Der durchgestrichene Preis steht hellgrau auf Weiß: 2,1:1. Gefordert sind 4,5:1.
Im Code:
#B1B3B7 / #FFFFFF · 2,1:1Bei Tageslicht auf dem Handy ist die Zeile schlicht weg.
WCAG 4.1.2
Warenkorb ohne Namen
Der Knopf zeigt nur ein Symbol. Im Code steht kein Name, keine Rolle, kein Zustand.
Im Code:
<button class="cart"><svg>…</svg></button>Angesagt wird „Schaltfläche“. Wohin sie führt, bleibt offen.
WCAG 3.3.2
Eingabefeld ohne Beschriftung
Das Newsletter-Feld hat nur einen Platzhalter — der verschwindet beim ersten Zeichen.
Im Code:
<input type="email" placeholder="E-Mail-Adresse">Wer zurückspringt, weiß nicht mehr, was er eintragen wollte.
BEFUND
Wir beheben. Andere schicken Ihnen Arbeit.
Andere Anbieter schicken Ihnen genau diese Liste — und damit Arbeit. Wir arbeiten die Fundstellen in Ihrer Website ab, prüfen danach erneut und überwachen laufend weiter.
Machen Sie denselben Lauf mit Ihrer eigenen Adresse.
Sechs Seiten Ihres Shops, geprüft gegen WCAG 2.1 AA. Ergebnis in unter einer Minute, direkt hier auf der Seite.
Prüfobjekt
| Nr. | Prüfpunkt | Ergebnis |
|---|---|---|
| 01 | Verstöße gefunden | – |
| 02 | davon kritisch oder schwer | – |
| 03 | Seiten geprüft | – |
Zustellung
Ein Bericht ist keine Behebung.
Was Sie sonst bekommen
Einen Bericht mit 40 bis 120 Fundstellen. Danach suchen Sie eine Agentur, holen Angebote ein und zahlen für die einmalige Behebung üblicherweise 590 bis 1.250 €. Beim nächsten Theme-Update fängt das von vorn an.
Was Sie bei uns bekommen
Denselben Befund — und die Behebung gleich dazu. Wir arbeiten die Fundstellen in Ihrer Website ab, prüfen danach erneut und überwachen laufend weiter. Sie bekommen keine Aufgabenliste, sondern eine hergerichtete Seite.
Vom Befund zur Konformität
Der Scan ist der Anfang, nicht das Produkt.
- Schritt 1
Prüfen
Automatischer Test gegen WCAG 2.1 AA auf den Seiten, die zählen: Startseite, Kategorie, Produktdetail, Warenkorb, Kontakt, Impressum, Datenschutz und AGB.
- Schritt 2
Bericht
Jeder Verstoß mit Prüfkriterium, betroffener Seite, HTML-Fundstelle und konkretem Behebungshinweis. Getrennt ausgewiesen: was automatisch feststeht und was ein Mensch beurteilen muss.
- Schritt 3
Beheben
Wir arbeiten die Fundstellen in Ihrer Website ab — im Theme, im Template, in den Inhalten. Danach wird erneut geprüft, damit die Behebung belegt ist.
- Schritt 4
Prüfbereit bleiben
Wir prüfen in festem Abstand weiter. Neue Barrieren durch Shop-Updates, neue Produkte oder neue Plugins fallen sofort auf — nicht erst bei einer Kontrolle.
Was eine automatische Prüfung nicht leisten kann
Ein Testwerkzeug erkennt einen Teil der WCAG-Kriterien zuverlässig: fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste, unbeschriftete Schaltflächen, fehlerhafte ARIA-Auszeichnung. Als Faustzahl gilt, dass etwa ein Drittel der Kriterien automatisch prüfbar ist.
Den Rest muss ein Mensch beurteilen: ob eine Bildbeschreibung inhaltlich passt, ob sich der Bestellvorgang per Tastatur bedienen lässt, ob die Tabulatorreihenfolge dem Leseweg folgt, ob eine Fehlermeldung verständlich ist. Dazu kommen die Pflichtangaben — Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Mechanismus.
Deshalb weisen wir beides getrennt aus, und deshalb ist ein Bericht ohne Befund bei uns kein Konformitätsnachweis. Wer Barrierefreiheit „per Knopfdruck“ verspricht, verkauft Ihnen keine Konformität, sondern ein Risiko: Die deutschen Marktüberwachungsstellen halten Overlay-Werkzeuge für ungeeignet, und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband warnt vor den Werbeversprechen dieser Anbieter.
Shopware, Shopify, WooCommerce & Co. — was gilt für Ihr System?
Kein Shopsystem ist von Haus aus barrierefrei. Ob Ihre Seite die Kriterien erfüllt, entscheidet sich am Theme, an den Erweiterungen und an Ihren Inhalten — also an genau den Stellen, die Sie selbst verantworten.
- Shopware 5 und 6 — Das Standard-Theme ist eine Grundlage, kein Nachweis. Sobald ein eigenes Theme, angepasste Templates oder Plugins im Spiel sind, gilt ein einmal geprüfter Stand nicht mehr. Wir prüfen den Shop, der tatsächlich ausgeliefert wird.
- Shopify — Die Themes aus dem Store unterscheiden sich stark, und installierte Apps schieben eigenes Markup in die Seite — Pop-ups, Bewertungen, Produktberater. Genau dort finden wir die meisten unbeschrifteten Bedienelemente.
- WooCommerce und WordPress — Zwei Ebenen, die zusammenpassen müssen: das Theme und die Plugins. Jedes Update kann etwas verschieben. Deshalb ist eine einmalige Behebung hier besonders kurzlebig.
- JTL-Shop, OXID, Magento — Gewachsene Installationen mit vielen Anpassungen. Der Aufwand steckt selten in der Software selbst, sondern in den über Jahre entstandenen Templates und Inhalten.
- TYPO3 und andere Redaktionssysteme — Für reine Content-Management-Systeme gibt es am Markt bereits Behebungslösungen. Die Lücke liegt bei den Onlineshops — und die trifft das Gesetz besonders.
- Eigenentwicklung — Kein Standard, auf den man verweisen kann. Der Bericht liefert Ihrer Entwicklung die Fundstelle im HTML samt Kriterium — oder wir übernehmen die Behebung.
Worauf wir prüfen
Wir bewerten nicht nach Gefühl, sondern gegen die Norm, auf die sich die Gesetzgebung stützt und die auch die Marktaufsicht anlegt.
| Grundlage | Bedeutung für Sie |
|---|---|
| Richtlinie (EU) 2019/882European Accessibility Act | Gilt seit dem 28. Juni 2025 in allen 27 Mitgliedstaaten — ohne Bestandsschutz, also auch für Websites, die es vorher schon gab. |
| BFSGBarrierefreiheitsstärkungsgesetz | Die deutsche Umsetzung. Verstöße können mit bis zu 100.000 € geahndet werden; dazu kommen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände, im Extremfall die Untersagung des Vertriebs. |
| EN 301 549verweist auf WCAG 2.1 Level AA | Der technische Prüfmaßstab, europaweit derselbe. Genau diese Kriterien testen wir — nachvollziehbar, weil die Norm veröffentlicht ist. |
Scanready ist kein Amt und keine benannte Stelle. Unsere Autorität ist die genannte Norm, nicht ein Zeichen, das amtlich aussieht.
Am Ende hängt es in Ihrer Fußzeile.
Wer geprüft wird, kann ein Scanready-Prüfzeichen einbinden. Es trägt das Prüfdatum und verlinkt auf den öffentlichen Prüfbericht — nachschlagbar statt behauptet.
© 2026 Nordlicht Handel GmbH
Das Prüfsiegel sitzt dort, wo Kunden und Einkäufer es suchen — klein, nachprüfbar, mit Datum. Ein Klick führt auf die Prüfseite mit dem letzten Befund.
Beschriftet ist es mit „Regelmäßig geprüft nach EN 301 549“, niemals mit „barrierefrei zertifiziert“. Der Unterschied ist kein Wortspiel: Eine automatische Prüfung deckt nur einen Teil der Kriterien ab, und ein Zeichen, das mehr behauptet als geprüft wurde, wird selbst zum Abmahnrisiko.
Vier Regeln, an die wir uns dabei halten
- Die Prüfkriterien sind öffentlich: EN 301 549 und WCAG 2.1 AA sind veröffentlichte Normen. Jeder kann nachlesen, wogegen geprüft wird.
- Es wird wiederkehrend nachgeprüft. Ein Gütezeichen ohne Nachkontrolle ist unzulässig — deshalb gilt das Zeichen nur, solange die Prüfung läuft.
- Kein amtlicher Anschein: keine EU-Flagge, kein Sternenkranz, kein „staatlich anerkannt“.
- Nicht mehr behaupten als geprüft wurde — daher „geprüft nach EN 301 549“, nie „zertifiziert“.
Wo steht Ihre Website?
Eine Adresse, ein Klick, eine Zahl. Der Befund ist kostenlos — was Sie damit machen, entscheiden Sie danach.