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Scanready Jetzt prüfen

Barrierefreiheitserklärung erstellen

Ein Formular, ein fertiger Text. Der Generator erzeugt das Dokument, das Sie brauchen — für Unternehmen nach dem BFSG, für öffentliche Stellen nach BGG und BITV 2.0. Alles läuft in Ihrem Browser; Ihre Angaben verlassen die Seite nicht.

RL (EU) 2019/882 · EN 301 549

Was dieses Dokument nicht kann

Eine Barrierefreiheitserklärung macht keine Website barrierefrei. Sie ist eine Aussage über den tatsächlichen Zustand — nicht mehr und nicht weniger. Wer „teilweise vereinbar“ angibt, bekommt hier genau das ins Dokument geschrieben, samt Begründung.

Das ist der Unterschied zu Anbietern, die eine Erklärung mitliefern, in der die eigene Seite pauschal als barrierefrei bezeichnet wird. Eine unzutreffende Erklärung ist keine Absicherung, sondern eine zusätzliche Angriffsfläche: Sie ist eine Angabe gegenüber Verbrauchern und gegenüber der Marktaufsicht.

Deshalb fragt dieser Generator nach dem echten Stand — und bietet an, ihn vorher zu messen.

Formblatt

Ihre Angaben

Alle mit „Pflichtangabe“ gekennzeichneten Felder werden gebraucht. Der Text entsteht beim Absenden — im Browser, ohne Übertragung.

Wer gibt die Erklärung ab?

Davon hängt ab, welches Dokument Sie brauchen. Die beiden werden häufig verwechselt.

Bestimmt Rechtsgrundlage und zuständige Stelle im erzeugten Text.

So, wie er im Impressum steht.

Straße, Postleitzahl, Ort.

Website, Onlineshop, App — so, wie Nutzer es kennen.

Die Adresse, für die die Erklärung gilt.

Den echten Stand messen

Sie können die angegebene Adresse jetzt prüfen lassen. Der Scanner prüft gegen EN 301 549 (WCAG 2.1 AA) und trägt das Ergebnis mit Datum als geprüften Befund in die Erklärung ein. Das dauert in der Regel unter einer Minute.

Was bieten Sie an? Zwei bis drei Sätze genügen.

Wie läuft die Nutzung ab — Bestellweg, Anmeldung, Zahlung, Kundendienst?

Stand der Vereinbarkeit

Ehrlich antworten. Diese Angabe ist der Kern des Dokuments.

Bekannte nicht barrierefreie Inhalte

Ankreuzen, was zutrifft. Jeder Punkt erscheint mit seinem Prüfkriterium im Text.

Alles, was oben nicht angekreuzt ist — je Zeile ein Punkt, gern mit Begründung.

Womit ersetzen Sie das, was nicht barrierefrei ist?

Verwendetes Prüfverfahren

Wie ist der oben angegebene Stand ermittelt worden?

Wann wurde diese Erklärung geschrieben?

Wann wurde der Stand zuletzt überprüft?

Name, Abteilung oder Funktionsbezeichnung.

Muss ohne Anmeldung erreichbar sein.

Nur angeben, wenn dort auch jemand erreichbar ist.

Ausfertigung

Ihre Erklärung

Der Text ist fertig. Prüfen Sie ihn, bevor Sie ihn veröffentlichen — insbesondere die Begründungen.

Beschl. (EU) 2018/1523

Was hineingehört

Diese Bestandteile schreibt der Gesetzgeber vor. Der Generator setzt sie alle — die Reihenfolge folgt der Mustererklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523.

  1. 01

    Anbieter und Angebot

    Wer die Erklärung abgibt und für welche Website, welchen Shop oder welche App sie gilt. Ohne diese Zuordnung ist das Dokument wertlos.

  2. 02

    Stand der Vereinbarkeit

    Vollständig, teilweise oder nicht vereinbar — mit Begründung. Für öffentliche Stellen ist diese Dreistufigkeit gesetzlich vorgegeben (§ 12b Absatz 2 BGG).

  3. 03

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Benannt und begründet, dazu barrierefreie Alternativen, soweit es sie gibt. Pauschalsätze genügen nicht: die betroffenen Bereiche müssen erkennbar sein.

  4. 04

    Datum und Prüfverfahren

    Wann die Erklärung erstellt und wann sie zuletzt überprüft wurde, und wie bewertet wurde — Selbstbewertung, Werkzeug oder Prüfung durch Dritte (§ 7 Absatz 2 BITV 2.0).

  5. 05

    Barriere-Melde-Weg

    Eine unmittelbar zugängliche, barrierefreie elektronische Kontaktmöglichkeit. Öffentliche Stellen müssen innerhalb eines Monats antworten (§ 12b Absatz 4 BGG).

  6. 06

    Durchsetzungsverfahren oder Aufsichtsbehörde

    Öffentliche Stellen nennen die Schlichtungs- beziehungsweise Durchsetzungsstelle. Unternehmen nennen stattdessen die zuständige Marktüberwachungsbehörde (Anlage 3 Nummer 1 Buchstabe d BFSG).

Zwei Dokumente, die ständig verwechselt werden

Im Netz kursieren Muster, die für einen Onlineshop eine Erklärung nach BITV 2.0 erzeugen — mit Verweis auf die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Das ist der falsche Rechtsrahmen, und die genannte Stelle ist für Unternehmen nicht zuständig.

Öffentliche Stellen geben eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ nach § 12b BGG und § 7 BITV 2.0 ab. Sie dokumentiert bestehende Mängel, nennt einen Feedback-Weg und verweist auf das Durchsetzungsverfahren. Sie ist jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung zu aktualisieren.

Unternehmen geben nach § 14 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 1 BFSG „Informationen zur Barrierefreiheit“ ab — in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise. Verlangt werden eine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Durchführung, die Darstellung, wie die Anforderungen erfüllt werden, und die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Diese vierte Angabe ist eine deutsche Ergänzung; Anhang V der Richtlinie (EU) 2019/882 kennt nur die ersten drei.

Ein Unternehmen, das die Anforderungen nicht erfüllt, hat außerdem eine eigene Pflicht: Es muss die Marktüberwachungsbehörde nach § 14 Absatz 4 BFSG unverzüglich unterrichten. Der Generator weist im erzeugten Text darauf hin, wenn Sie „teilweise“ oder „nicht vereinbar“ wählen.

Braucht es ein eigenes Muster für NRW, Bayern oder Sachsen?

Für Unternehmen: nein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist Bundesrecht, und die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg ist bundesweit zuständig. Zwischen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen gibt es keinen inhaltlichen Unterschied. Wer Ihnen ein „Muster NRW“ verkauft, verkauft Ihnen denselben Text mit ausgetauschtem Bundesland.

Für öffentliche Stellen der Länder: ja, und zwar an drei Stellen. Jedes Land hat ein eigenes Gleichstellungsgesetz, eine eigene Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik und eine eigene Durchsetzungsstelle. Diese Unterschiede sind oben im Feld „Rechtsraum“ hinterlegt — für Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen mit den jeweiligen Stellen, für die übrigen Länder mit einer gekennzeichneten Lücke, die Sie ausfüllen.

Erst messen, dann erklären

Eine Erklärung ist so viel wert wie die Prüfung dahinter. Der Scanner sagt Ihnen in unter einer Minute, wo Ihre Seite steht.

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