Zum Inhalt springen
Scanready Jetzt prüfen

Wer muss seine Website barrierefrei machen?

Die häufigste Frage zuerst — und ehrlich beantwortet. Nicht jede Website muss barrierefrei sein. Drei Fragen genügen für eine erste Einordnung.

Wie viele Menschen beschäftigen Sie?

Gezählt werden alle Beschäftigten des Unternehmens, nicht nur die im Onlineshop.

Wie hoch ist Ihr Jahresumsatz?

Alternativ zählt die Jahresbilanzsumme. Liegt eine der beiden Größen über 2 Mio. €, greift die Ausnahme nicht.

An wen richtet sich Ihr Angebot?

Entscheidend ist, ob Verbraucherinnen und Verbraucher bei Ihnen kaufen oder buchen können. Ein Shop, in dem sich jeder registrieren kann, ist kein reines B2B-Angebot.

Diese Einordnung ist eine erste Orientierung anhand der beiden wichtigsten Ausnahmen und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärt eine Anwältin oder ein Anwalt für IT-Recht Ihren Einzelfall.

Die BFSG-Ausnahme für Kleinunternehmen — was genau gilt?

Das BFSG nimmt Kleinstunternehmen von den Anforderungen an Dienstleistungen aus. Kleinstunternehmen ist, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. € Jahresbilanzsumme hat. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein: 8 Beschäftigte bei 4 Mio. € Umsatz genügen nicht.

„Kleinunternehmer“ im Sinne der Umsatzsteuer ist etwas völlig anderes und hat mit dieser Schwelle nichts zu tun. Diese Verwechslung ist der häufigste Irrtum zum Thema.

Wichtig ist außerdem die Trennung zwischen Dienstleistung und Produkt. Die Ausnahme betrifft nur Dienstleistungen. Für Produkte — etwa Geräte mit Bildschirm, E-Book-Reader oder Selbstbedienungsterminals — gibt es keine Kleinstunternehmen-Ausnahme.

Was heißt „reines B2B“ — und wann kippt die Einordnung?

Die Pflicht knüpft an Dienstleistungen für Verbraucher an. Ein Portal, das ausschließlich Gewerbetreibende bedient und den Zugang auch tatsächlich prüft, fällt nicht darunter.

In der Praxis kippt das schnell: eine offene Registrierung ohne Nachweis, ein Ersatzteilverkauf an Privatleute, ein Bestellformular für jedermann. Wer sich auf B2B beruft, sollte den Ausschluss von Verbrauchern belegen können.

Getrennt davon: Öffentliche Stellen unterliegen in Deutschland der BITV 2.0. Wer für sie arbeitet oder an sie liefert, bekommt Barrierefreiheit häufig über die Vergabeunterlagen auf den Tisch — unabhängig vom BFSG.

Wer trotz Ausnahme handeln sollte

Wer wächst. Die Ausnahme hängt an Zahlen, die sich ändern. Wer im laufenden Jahr über 10 Beschäftigte oder 2 Mio. € kommt, steht ohne Übergangsfrist in der Pflicht.

Wer verkauft oder finanziert. Bei einer Due-Diligence-Prüfung ist ein ungeprüfter Verbraucher-Shop ein offener Posten.

Wer Reichweite will. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung ist auf barrierefreie Bedienung angewiesen, viel mehr profitieren davon: größere Schaltflächen, klare Kontraste und saubere Formulare senken Abbruchquoten für alle.

Wer Vertrauen braucht. Ein nachprüfbares Prüfzeichen wirkt gerade bei kleinen Anbietern, denen man sonst wenig ansieht.

Klarheit in unter einer Minute

Ob Pflicht oder nicht: Den Ist-Zustand Ihrer Website zeigt Ihnen der Scan kostenlos.

Website jetzt prüfen Preise ansehen

Kostenlos prüfen, ohne Konto, Ergebnis in unter zwei Minuten.

Jetzt prüfen