Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit — was wirklich droht
Ruhig bleiben. Es gibt drei völlig verschiedene Wege, auf denen Ihnen das BFSG begegnen kann, und der lauteste ist nicht der wahrscheinlichste. Diese Seite trennt sie und nennt für jeden die Rechtsgrundlage.
Drei Wege, die ständig verwechselt werden
„Abmahnung“ ist im Alltag zum Sammelbegriff für alles geworden, was unangenehm aussieht. Juristisch sind es drei verschiedene Vorgänge mit verschiedenen Absendern, verschiedenen Grundlagen und sehr verschiedenen Folgen.
| Weg | Wer | Grundlage | Was zuerst passiert |
|---|---|---|---|
| Marktüberwachung | MLBF, Magdeburg | §§ 20–22 BFSG | Aufforderung, die Mängel binnen angemessener Frist zu beseitigen |
| Antrag im Verwaltungsverfahren | Verbraucher oder anerkannter Verband | § 32 BFSG | Die Behörde muss ein Verfahren einleiten und Sie anhören |
| Wettbewerbsrechtliche Abmahnung | Mitbewerber | UWG — rechtlich umstritten | Anwaltsschreiben mit Unterlassungserklärung und Kostennote |
Weg 1: die Marktüberwachung
Zuständig ist seit dem 26. September 2025 die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg. Sie arbeitet für alle 16 Länder und nimmt Meldungen über ihre Website entgegen.
Die Stelle wird auf zwei Arten tätig: reaktiv auf Beschwerden hin und aktiv mit eigenen Kontrollen nach einer risikobasierten Strategie — Angebote mit großer Reichweite und solche mit Bedeutung für eine selbstbestimmte Lebensführung zuerst. Geprüft wird zunächst formell (gibt es überhaupt eine Erklärung zur Barrierefreiheit?), danach materiell (ist das Angebot tatsächlich nutzbar?).
Wie es danach weitergeht, hat der kommissarische Vorstand der MLBF, Robert Richard, im März 2026 im Börsenblatt beschrieben: zunächst die Aufforderung, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen; bleibt das ohne Erfolg, folgt eine zweite Aufforderung, in der die Untersagung der Dienstleistung angedroht wird. Wörtlich: „Sanktionen sind für uns stets das letzte Mittel.“ Zu diesem Zeitpunkt waren dort nach seinen Angaben über 500 Meldungen eingegangen.
Erst am Ende dieser Kette stehen die Bußgelder aus § 37 BFSG: bis zu 100.000 € in den dort aufgezählten schweren Fällen, bis zu 10.000 € in den übrigen. Wer auf die erste Aufforderung reagiert, kommt in diesen Bereich normalerweise nicht.
Weg 2: der Antrag eines Verbrauchers oder Verbands
§ 32 BFSG gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht, bei der Marktüberwachungsbehörde einen Antrag zu stellen, wenn ein Angebot wegen fehlender Barrierefreiheit nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Die Behörde muss daraufhin ein Verfahren einleiten. Der Verbraucher kann damit auch einen anerkannten Verband beauftragen.
Anerkannte Verbände und qualifizierte Stellen können einen solchen Antrag außerdem aus eigenem Recht stellen, wenn der Verstoß ihren satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt — eine eigene Rechtsverletzung ist ausdrücklich nicht erforderlich. Vor einer Entscheidung erhalten Sie Gelegenheit zur Stellungnahme.
Dieser Weg kostet Sie zunächst kein Geld, aber er lässt sich auch nicht aussitzen: Die Behörde ist zur Einleitung verpflichtet und muss über den Antrag entscheiden. In der Praxis ist das der wahrscheinlichste Auslöser, weil er von einem einzelnen betroffenen Menschen ausgehen kann.
Weg 3: die Abmahnung durch einen Mitbewerber
Das ist der Weg, vor dem am lautesten gewarnt wird, und zugleich der mit der dünnsten Grundlage. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Rechtsbruchs setzt voraus, dass die verletzte Vorschrift eine Regelung des Marktverhaltens im Interesse der Marktteilnehmer ist. Ob die Anforderungen des BFSG das sind, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Uns ist zum Stand dieser Seite (25. August 2026) keine veröffentlichte höchstrichterliche Entscheidung bekannt, die das für die BFSG-Anforderungen bejaht. Wer eine „Abmahnwelle“ behauptet, sollte deshalb Aktenzeichen nennen können. Wir haben keine belastbaren Zahlen gefunden, und wir behaupten deshalb auch keine.
Das heißt nicht, dass niemand es versucht. Es heißt: Ein solches Schreiben ist kein Automatismus, sondern eine Rechtsbehauptung — und die muss man prüfen lassen, bevor man sie unterschreibt.
Wenn tatsächlich Post da ist
Vier Dinge in dieser Reihenfolge. Der häufigste teure Fehler passiert in den ersten 48 Stunden.
- Frist notieren, nichts unterschreiben. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet Sie dauerhaft und mit Vertragsstrafe — auch dann, wenn der Vorwurf unbegründet war. Sie ist nicht das Mittel, um schnell Ruhe zu bekommen.
- Den Zustand sichern. Machen Sie noch vor jeder Änderung einen datierten Prüflauf und Bildschirmfotos. Wer später zeigen will, was wann behoben wurde, braucht den Ausgangspunkt.
- Den Absender einordnen. Behörde, Verband oder Mitbewerber — davon hängt alles Weitere ab. Die Tabelle oben hilft dabei.
- Anwaltliche Prüfung. Bei IT- und Wettbewerbsrecht ist die Kostenfrage meist kleiner als der Schaden einer falsch unterschriebenen Erklärung. Wir sind keine Kanzlei und diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Was am schnellsten hilft — vorher
Der formelle Teil der Prüfung ist der billigste, und er wird am häufigsten übersehen. § 14 BFSG verlangt vom Dienstleistungserbringer die Informationen nach Anlage 3 Nummer 1, öffentlich zugänglich und selbst barrierefrei. Wer diese Erklärung zur Barrierefreiheit nicht hat, fällt sofort auf, ohne dass eine einzige Zeile Code geprüft wurde. Unser Generator erstellt sie kostenlos.
Dazu gehört ein Meldeweg, über den Menschen Barrieren melden können — eine E-Mail-Adresse oder ein Formular, das erreichbar ist und beantwortet wird.
Und der dritte Teil ist der, der bei einer Prüfung wirklich zählt: ein dokumentierter Verlauf. Ein Prüfprotokoll mit Datum zeigt, dass Sie sich fortlaufend kümmern. Das ist etwas anderes, als am Tag nach dem Behördenbrief mit der Arbeit anzufangen.
Rechtsquellen dieser Seite: BFSG §§ 14, 20–22, 32, 37 (gesetze-im-internet.de) · Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, zuständig seit 26.09.2025 · Interview mit Robert Richard, kommissarischer Vorstand der MLBF, Börsenblatt, 10.03.2026. Diese Seite gibt den Stand vom 25.08.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
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Den Ausgangspunkt festhalten
Ein datierter Prüflauf ist der Beleg, den Sie später brauchen — ob Post kommt oder nicht.