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Eigene Messung · 20 Auftritte · 108 Seiten

Die häufigsten Barrieren in deutschen Onlineshops — 792 Fundstellen aus 20 Auftritten

Über Barrierefreiheit im Handel wird viel geschätzt und wenig gemessen. Wir haben 20 deutschsprachige Auftritte über insgesamt 108 Seiten geprüft. Das Ergebnis ist eindeutiger, als wir erwartet hätten: Ein einziges Kriterium stellt mehr als die Hälfte aller Fundstellen.

Was gemessen wurde

Damit die Zahlen weiter unten einzuordnen sind: Umfang, Werkzeug, Maßstab — und die Entscheidungen, die die Zahlen eher zu niedrig als zu hoch ausfallen lassen.

Geprüft wurden am 21. und 25. August 2026 20 deutschsprachige Auftritte, die sich technisch prüfen ließen, über je bis zu acht Seiten: Startseite, Kategorie, Produktdetailseite, Warenkorb, Anmeldung, Kontakt, Impressum, Datenschutz. Zusammen 108 Seiten. Es sind reale, öffentlich erreichbare Auftritte quer durch Größen und Branchen — vom kommunalen Betrieb bis zum großen Generalisten.

Werkzeug ist axe-core 4.10.2 von Deque, dieselbe Prüfengine, die auch in Lighthouse und in vielen Entwicklerwerkzeugen steckt, ausgeführt in einem echten Browser über Playwright. Aktiv waren die Regelsätze wcag2a, wcag2aa, wcag21a und wcag21aa — also der Prüfumfang, der EN 301 549 mit ihrem Verweis auf WCAG 2.1 Level AA entspricht.

Fundstellen werden zusammengefasst, nicht addiert. Derselbe Fehler in Kopf- und Fußzeile steht auf jeder Seite eines Auftritts. Wir bilden über einen normalisierten Fingerabdruck des HTML-Ausschnitts Gruppen und zählen jede Stelle einmal, mit dem Zusatz „auf N von M Seiten“. Aus 1.862 rohen Treffern werden so 792 zusammengefasste Fundstellen — Faktor 2,4. Wer nach rohen Treffern zählt, kommt auf mehr als das Doppelte.

Gegengerechnet stehen 3.118 bestandene Prüfungen. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu: In diesen Auftritten funktioniert weit mehr, als nicht funktioniert.

Cookie-Banner werden nicht weggeklickt. Ein automatischer Klick auf „Zustimmen“ wäre eine Willenserklärung im fremden Namen. Wo ein Banner Inhalte verdeckt oder Teile der Seite per aria-hidden aus dem Prüfbereich nimmt, wird das vermerkt — die Fundstellenzahl fällt dadurch eher zu niedrig aus.

Und die Auftritte werden nicht namentlich genannt. Eine Tabelle aus Domains und Fundstellenzahlen liest sich unweigerlich als Rangliste, und aus einer Rangliste wird schnell ein Urteil über ein fremdes Unternehmen. Dazu haben wir weder das Recht noch die Datengrundlage: Eine automatische Prüfung erfasst nur einen Teil der Kriterien, und jede Messung ist die Momentaufnahme eines einzigen Tages. Deshalb stehen hier Branche und Zahl.

Die Streuung ist das eigentliche Ergebnis

Die 792 Fundstellen verteilen sich nicht gleichmäßig. Sortiert man die 20 Auftritte nach ihrer Fundstellenzahl, ergibt sich diese Reihe:

0 · 2 · 5 · 7 · 9 · 10 · 13 · 13 · 22 · 23 · 27 · 35 · 35 · 39 · 55 · 57 · 58 · 73 · 152 · 157

Der Median liegt bei 25, der Mittelwert bei 39,6. Die beiden größten Auftritte allein stellen mit 152 und 157 Fundstellen zusammen 39 Prozent der gesamten Messung. Zwei Auftritte in derselben Größenordnung, mit derselben Seitenzahl, können also um den Faktor 20 auseinanderliegen — die Fundstellenzahl hängt am Zustand des Themes, nicht an der Größe des Unternehmens.

Ein Auftritt hatte null. Ein Versandhaus für Manufakturwaren blieb über sieben geprüfte Seiten bei null maschinell feststellbaren Fundstellen — bei 206 bestandenen Prüfungen. Es gibt konforme Auftritte, und sie sind nicht die größten und nicht die teuersten. Das ist der Grund, warum wir nicht mit „ihr fallt alle durch“ arbeiten, sondern mit „wir sagen Ihnen, wo Sie stehen“.

Nach Schweregrad verteilen sich die 792 Fundstellen auf 104 als kritisch und 688 als schwerwiegend eingestufte Stellen. Geringere Stufen kamen im gesamten Lauf nicht vor — was daran liegt, dass die aktiven Regelsätze auf genau die Kriterien zielen, deren Verletzung eine Nutzung tatsächlich behindert.

Vier Regeln machen 86 Prozent aus

Wer wissen will, wo sich Arbeit lohnt, muss nicht 70 Kriterien durchgehen. Vier reichen für den größten Teil.

Fundstellen je axe-Regel, 20 Auftritte, 108 Seiten, Messung vom 21. und 25.08.2026
RegelFundstellenAnteilin AuftrittenWCAG-Bezug
color-contrast43054,3 %19 von 201.4.3 Kontrast (Minimum)
link-in-text-block13216,7 %4 von 201.4.1 Verwendung von Farbe
image-alt627,8 %5 von 201.1.1 Nicht-Text-Inhalt
link-name567,1 %11 von 204.1.2 Name, Rolle, Wert
listitem334,2 %2 von 201.3.1 Info und Beziehungen
nested-interactive192,4 %3 von 204.1.2 Name, Rolle, Wert
label131,6 %2 von 203.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen
button-name101,3 %5 von 204.1.2 Name, Rolle, Wert
dreizehn weitere Regeln374,7 %verschiedene

Zusammengefasste Fundstellen nach Deduplizierung. „in Auftritten“ zählt, in wie vielen der 20 geprüften Auftritte die Regel mindestens einmal auslöste. Stichprobe dieser Größe zeigt Muster und Streuung — sie ist keine repräsentative Marktstudie.

Die vier häufigsten Regeln stellen zusammen 680 von 792 Fundstellen, also 85,9 Prozent. Drei davon lassen sich vollständig aus dem Befund heraus korrigieren; eine, image-alt, überhaupt nicht. Was das für den Aufwand bedeutet, steht im Beitrag über die Behebung.

WCAG 2.1 · 1.4.3

Kontrast ist kein Randproblem, es ist das Problem

430 von 792 Fundstellen sind Kontrastfehler. Sie traten in 19 von 20 Auftritten auf; der einzige ohne Kontrastbefund war derselbe, der überhaupt keine Fundstelle hatte. Über alle Branchen, alle Größen, alle Budgets hinweg — das ist das eindeutigste Ergebnis der gesamten Messung.

Die Anforderung ist keine Auslegungsfrage. WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.3 verlangt für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, für großen Text mindestens 3:1. Ein Kontrastverhältnis ist eine Zahl, die man ausrechnet, nicht bewertet. Deshalb gibt es hier auch keine Diskussion über Geschmack.

Warum es trotzdem überall passiert: Hellgrau auf Weiß ist seit Jahren eine Gestaltungsmode. Sie trifft fast immer dieselben Stellen — sekundäre Beschriftungen unter Produktnamen, Platzhaltertexte in Suchfeldern, deaktivierte Zustände von Schaltflächen, Fußzeilenlinks, das Kleingedruckte unter Preisen und die Textzeile in Aktionsbannern. Keine dieser Stellen fällt beim Entwerfen auf einem hellen, teuren Bildschirm auf. Auf einem Telefon in der Sonne fällt jede einzelne auf.

Dazu kommt eine zweite Zahl, die selten jemand nennt: In allen 20 Auftritten blieben Kontrastfragen zusätzlich als „nicht automatisch entscheidbar“ offen — Text über Bildern, über Farbverläufen, über Videos. Auch in dem Auftritt, der null Fundstellen hatte. Ein Werkzeug kann in diesen Fällen den Hintergrund nicht eindeutig bestimmen und meldet deshalb keinen Fehler, sondern eine offene Frage. Wer nur auf die Fehlerzahl schaut, übersieht sie.

link-in-text-block, 132 Fundstellen. Ein Link im Fließtext, der sich von der Umgebung nur durch die Farbe unterscheidet. WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.1 verlangt, dass Farbe nicht das einzige Mittel ist, um Information zu vermitteln — wer Farben schlecht unterscheidet, sieht dann keinen Link. Auffällig ist die Verteilung: Diese Regel traf nur 4 von 20 Auftritten, stellt aber trotzdem 17 Prozent aller Fundstellen. Das ist typisch, denn die Ursache ist praktisch immer eine CSS-Klasse, die die Unterstreichung entfernt, und die dann auf jedem Link im Text sitzt. Bei einem Auftritt hingen an einer einzigen solchen Klasse 42 Fundstellen.

link-name, 56 Fundstellen in 11 von 20 Auftritten. Der breiteste Befund nach dem Kontrast. Ein Link oder eine Schaltfläche hat keinen zugänglichen Namen: sichtbar ist ein Symbol, für die Vorlesesoftware ist es ein leeres Element. Es trifft immer dieselben Elemente — Warenkorb, Suche, Konto, Merkzettel, Sprachwechsel, Schließen-Kreuz im Dialog. Zusammen mit button-name (10 Fundstellen in 5 Auftritten) und svg-img-alt ist das die Familie „Symbol ohne Text“, die in jedem zweiten geprüften Auftritt vorkam.

Beide Befunde sind billig zu beheben und werden fast immer übersehen, weil sie sehend nicht auffallen. Sie sind der Grund, warum eine Sichtprüfung durch den Betreiber kein Ersatz für eine Messung ist: Man sieht nicht, was fehlt.

<code>image-alt</code>: die Fundstellenart, die kein Werkzeug lösen kann

62 Fundstellen in 5 von 20 Auftritten sind Bilder ohne Textalternative. Das ist die einzige der vier großen Regeln, für die sich kein Korrekturvorschlag erzeugen lässt — auch nicht mit einem Sprachmodell.

Der Grund ist banal und wird ständig ignoriert: Wer das Bild nicht gesehen hat, kann nicht beschreiben, was darauf zu sehen ist. Und ein falscher Alternativtext ist schlechter als gar keiner. Er lässt den Befund im nächsten Prüflauf verschwinden, ohne das Problem zu lösen — die Vorlesesoftware liest dann selbstbewusst etwas Falsches vor. Genau das ist der Mechanismus, aus dem heraus automatisch erzeugte Alternativtexte in Overlay-Werkzeugen ihren schlechten Ruf haben.

Es gibt genau zwei Fälle, in denen sich das maschinell entscheiden lässt: Zählpixel und Abstandshalter. Ein Bild mit 1×1 Pixel oder mit „spacer“, „pixel“ oder „blank“ im Dateinamen ist sicher dekorativ und bekommt ein leeres alt-Attribut. Alles andere braucht einen Menschen, der das Bild ansieht und weiß, wozu es auf der Seite steht.

Praktisch heißt das für ein Angebot: Der Posten „Alternativtexte“ ist der einzige, der linear mit der Zahl der Bilder wächst. Er lässt sich nicht wegoptimieren und nicht in eine Sammelkorrektur packen.

Die Strukturfehler: wenige Stellen, viele Fundstellen

listitem (33 Fundstellen), nested-interactive (19), aria-required-children (6) und list (3) gehören zusammen: In allen vier Fällen stimmt die ausgezeichnete Struktur nicht mit der tatsächlichen überein. Ein <li> ohne umgebende Liste. Eine Schaltfläche innerhalb einer Schaltfläche. Ein Element mit der ARIA-Rolle menu, dessen Kinder keine menuitem sind.

Zusammen sind das 61 Fundstellen — und sie treten geballt auf: listitem in nur 2 von 20 Auftritten, nested-interactive in 3. Solche Fehler kommen praktisch nie aus dem Kern eines Shopsystems, sondern aus selbstgebauten Navigationen, Aufklappmenüs und Karussells. Der praktische Vorteil daran: Es ist fast immer eine Stelle in einem Template, die viele Fundstellen auf einmal erledigt.

Der praktische Nachteil: Ein Prüfwerkzeug meldet den fehlerhaften Ausschnitt, aber der Fehler steht im Elternelement, das es nicht mitliefert. Für diese Fundstellen gibt es deshalb ein Rezept und den Kontext, aber keinen fertigen Codevorschlag. Welche Systeme dabei wie auffielen, steht auf unserer Seite zu den Shopsystemen.

Anlage 1 Nr. 1 Buchst. a BFSG

Was in keiner dieser Zahlen steht

Der wichtigste Abschnitt dieses Beitrags. Ohne ihn wären die Zahlen oben irreführend.

Eine automatische Prüfung erfasst nur einen Teil der Kriterien; üblicherweise wird etwa ein Drittel genannt. Was in dieser Messung grundsätzlich nicht geprüft wurde:

  • die Tastaturbedienbarkeit des Bestellvorgangs — der Warenkorb wird geöffnet, aber nicht befüllt, und eine Bestellung wird nicht durchlaufen
  • die Sichtbarkeit des Fokus und die Frage, ob man mit der Tastatur irgendwo hängen bleibt
  • die Lese- und Tabulatorreihenfolge — ob die Reihenfolge im Code der sichtbaren entspricht
  • die inhaltliche Richtigkeit vorhandener Alternativtexte — ein falscher Text besteht die Prüfung
  • die Verständlichkeit von Fehlermeldungen und ob sie dem Feld zugeordnet sind, das sie meinen
  • Untertitel und Audiodeskription in Videos
  • und die BFSG-Pflichtangaben selbst: die Informationen nach Anlage 3 und ein funktionierender Meldeweg — Dokumentationsfragen, keine Codefragen

Bemerkenswert ist die Überschneidung mit dem, was das Gesetz von der Aufsicht verlangt. Anlage 1 Nummer 1 Buchstabe a BFSG schreibt vor, dass in der Stichprobe alle Verfahrensschritte mindestens in der Standardreihenfolge eines üblichen Nutzers überprüft werden, und Buchstabe b nennt Formulare, Dialogfelder, Eingabebestätigungen und Fehlermeldungen ausdrücklich. Das ist genau der Bereich, den ein automatischer Test nicht abdeckt — und genau deshalb ist ein Bericht ohne Befund kein Nachweis der Konformität. Das steht so auch in jedem Bericht, den wir ausliefern.

Zwei weitere Auftritte ließen sich überhaupt nicht messen, und zwar aus einem Grund, der nichts mit dem Prüfumfang zu tun hat: Der Aufruf scheiterte bereits an der Zertifikatsprüfung des Browsers — bei einem passte die aufgerufene Adresse nicht zum Zertifikat, beim anderen war die ausstellende Stelle dem Browser nicht bekannt. Eine Zertifikatswarnung übergehen wir nicht. Bei einem dritten Auftritt war nur die Startseite erreichbar: Dort wies eine Schutzregel des vorgelagerten Netzwerks den automatisierten Browser ab, und eine Zugangssperre zu überwinden ist etwas anderes, als eine öffentlich erreichbare Seite zu lesen. Alle drei fehlen deshalb in dieser Auswertung, statt mit geschätzten Werten dazustehen.

Quellen und Datengrundlage

Die Messdaten stammen aus eigenen Läufen; die Maßstäbe, gegen die gemessen wurde, sind veröffentlichte Normen. Alle Links wurden am 27. August 2026 geprüft.

  1. Eigene Messung, ScanreadyLäufe vom 21. und 25.08.2026 über 20 deutschsprachige Auftritte, 108 Seiten. Werkzeug, Seitenauswahl, Deduplizierung und Grenzen sind oben im Abschnitt „Was gemessen wurde“ beschrieben; dasselbe Werkzeug ist auf der Startseite frei benutzbar.https://scanready.eu/de/ (öffnet in neuem Fenster)Abgerufen am 27.08.2026
  2. axe-core 4.10.2, Deque Systems, Lizenz MPL-2.0Prüfengine; Regelsätze wcag2a, wcag2aa, wcag21a, wcag21aahttps://github.com/dequelabs/axe-core (öffnet in neuem Fenster)Abgerufen am 27.08.2026
  3. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, W3C RecommendationErfolgskriterien 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt), 1.3.1 (Info und Beziehungen), 1.4.1 (Verwendung von Farbe), 1.4.3 (Kontrast Minimum, 4,5:1 bzw. 3:1), 3.3.2, 4.1.2https://www.w3.org/TR/WCAG21/ (öffnet in neuem Fenster)Abgerufen am 27.08.2026
  4. EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), „Accessibility requirements for ICT products and services“, ETSI/CEN/CENELECKapitel 9 (Web) mit Verweis auf WCAG 2.1 Level AAhttps://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/03.02.01_60/en_301549v030201p.pdf (öffnet in neuem Fenster)Abgerufen am 27.08.2026
  5. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)Anlage 1 (zu § 28) Nummer 1 Buchstabe a und b — Überwachungsmethode, Verfahrensschritte, Formulare und Fehlermeldungenhttps://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/anlage_1.html (öffnet in neuem Fenster)Abgerufen am 27.08.2026
  6. BFSG§ 4 — Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normenhttps://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__4.html (öffnet in neuem Fenster)Abgerufen am 27.08.2026

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